- Einreisedokument
- ReisepassGültigkeit des Reisepasses : Der Reisepass muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) und Kinderreisepass möglich. Ein ab Mai 2024 ausgestellter Reisepass kann bei Nutzung der eGates zu Fehlermeldungen führen, die zusätzliche manuelle Passkontrolle erfordern. Ausweisdokumente, die als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. — Elektronische Reisegenehmigung (ETA): Deutsche Staatsangehörige benötigen seit 2025 eine gültige Electronic Travel Authorisation (ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Die ETA kann über die ETA App oder online auf GOV.uk beantragt werden. Die Beantragung sollte mit mindestens drei Tagen zeitlichem Vorlauf erfolgen und kostet 20 GBP. Eine einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert). Für Reisen in die britischen Überseegebiete ist keine ETA erforderlich, es sei denn, die Anreise erfolgt über das Vereinigte Königreich. Für Schulklassen, die gemeinsam und in Begleitung von Lehrern auf Klassenreise nach Großbritannien reisen, gelten ab dem 1. August 2026 bestimmte Reiseerleichterungen. Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Isle of Man): seit April 2026 ist eine ETA erforderlich. Für Flughafentransit wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen eine ETA, wenn das Schiff im Vereinigten Königreich anlegt. Personen mit Wohnsitz in Irland: benötigen für Reisen innerhalb der Common Travel Area keine ETA. Deutsche mit britischer oder irischer Staatsangehörigkeit: benötigen bei Nutzung des britischen oder irischen Passes zur Einreise in das Vereinigte Königreich keine ETA.
- Visum
- Nicht erforderlichDeutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. In vielen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU-Studierende müssen vor Einreise ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. — max. 180 Tage (ohne Visum für Besuchs- und Geschäftsreisen)
- Bei Einreise vorgeschriebene Impfung
- Für dieses Land liegen keine Angaben vor
- Empfohlene Impfungen
- Hepatitis A · Hepatitis B · Hepatitis A · Hepatitis B · Chikungunya-Fieber · Denguefieberbei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition in den Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha sowie im Chagos-Archipel und den Pitcairn-Inseln : Hepatitis A, Hepatitis B ; in der Karibik (Anguilla, Bermuda, Montserrat, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Turks- und Caicosinseln) : Hepatitis A, Chikungunya-Fieber, Denguefieber ; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition in der Karibik (Anguilla, Bermuda, Montserrat, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Turks- und Caicosinseln) : Hepatitis B
Unverbindliche Angaben, einmal täglich aktualisiert (7. September 2026). Sie ersetzen nicht den Rat einer Ärztin, eines Arztes oder einer reisemedizinischen Impfstelle.Auswärtiges Amt ↗