Französisch-Polynesien
Wichtigster Hinweis
Persönliche Unterwasser-Foto-/Videoausrüstung (Ikelite/Nauticam-Gehäuse, spiegellose Kamera, GoPro, Blitze, LED-Lampen) wird ohne Zollformalitäten oder Steuern als temporäre persönliche Effekte zugelassen – bewahren Sie alle Kaufrechnungen bei sich auf. Um zukünftige Wiedereinreisen zu erleichtern, beantragen Sie kostenlos eine 'Carte de libre circulation' (gültig für 10 Jahre) beim Zoll in Faa'a Fret oder Papeete, bevor Sie Französisch-Polynesien wieder verlassen.
- Zollbehörde
- Direction des Douanes de Polynésie française (Douanes et Droits indirects — service de l'État)
- Persönliche Freigrenze
- 50 000 XPF (≈ 420 EUR ≈ 460 USD) — s'applique aux biens permanents uniquement ; les effets personnels temporaires (qui repartent avec le voyageur) sont exemptés sans plafond de valeur
- Carnet ATA
- Akzeptiert
- Offizielle Website
- service-public.pf ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen mit einer GoPro Hero 12 in ihrem Originalgehäuse, einem Rotfilter, zwei Akkus und einer kleinen Videoleuchte – Gesamtwert etwa 600 €. In Französisch-Polynesien fällt diese Ausrüstung in die Kategorie der persönlichen Effekte für nicht-kommerzielle Nutzung: keine Zollformalitäten oder Steuern bei der Ankunft am Flughafen Faa'a, ohne Wertgrenze, da die Ausrüstung mit Ihnen zurückreist. Bewahren Sie dennoch die Kaufrechnungen (Papier oder PDF auf Ihrem Telefon) auf, um im Falle einer Kontrolle den früheren Besitz nachzuweisen. Hauptrisiko: Wenn ein Beamter eine endgültige Einfuhr vermutet (neue, verpackte Ausrüstung), könnte die Freigrenze von 50.000 XPF (~420 €) mit einer Pauschalbesteuerung von 20 % (aus der EU) oder 30 % (außerhalb der EU) zur Anwendung kommen. Tipp: Packen Sie Ihre Ausrüstung vor der Abreise aus und benutzen Sie sie, und bewahren Sie sie in Ihrem Handgepäck auf.
Ihr Kit: Sony A6700, Ikelite-Gehäuse, Dome-Port, zwei Sea&Sea YS-D3 Blitze und flexible Arme – Wert ca. 4.000 €. Gute Nachrichten: Als temporäre persönliche Effekte, die mit Ihnen zurückreisen, ist die Befreiung vollständig und ohne Wertgrenze, keine Erklärung in Faa'a erforderlich. Nehmen Sie alle Ihre Kaufrechnungen und eine detaillierte Liste der Ausrüstung mit Seriennummern mit: Das ist Ihr bester Schutz im Falle einer Kontrolle. Achten Sie auf die Schwelle von 200.000 XPF (~1.677 €): Diese betrifft Waren, die im Gebiet verbleiben sollen, nicht Ihre temporäre Ausrüstung, aber ein Zweifel des Beamten kann zu Fragen führen. Wenn Sie in Polynesien wohnen oder oft dorthin zurückkehren, beantragen Sie kostenlos die 'Carte de libre circulation' (gültig für 10 Jahre) beim Zoll in Faa'a oder Papeete: Sie beweist, dass Ihre Ausrüstung bereits zugelassen wurde und erleichtert alle zukünftigen Wiedereinreisen.
Konfiguration: Canon R5 II, Nauticam-Gehäuse, 230 mm Dome-Port, 100 mm Makro- und Fish-Eye-Objektive, zwei Retra Pro Max Blitze, Aluminiumarme und Lampen – Wert ca. 15.000 €. Persönliche Nutzung: vollständige Befreiung ohne Formalitäten, auch bei diesem Wert, da die Ausrüstung mit Ihnen zurückreist. Rechnungen und Inventar mit Seriennummern unerlässlich. Professionelle Nutzung (kommerzielle Dreharbeiten, bezahlter Auftrag): Das Carnet ATA wird in Französisch-Polynesien akzeptiert – lassen Sie es unbedingt beim Zollamt Papeete Port oder Faa'a Fret vor jeder Operation, sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abreise, abstempeln. Großes Risiko: Vergessen des Ausreisevisums des Carnets, was die Inanspruchnahme der Garantie auslösen kann. Ohne Carnet für eine deklarierte professionelle Nutzung ist eine Pauschalbesteuerung von 30 % (außerhalb der EU) ohne Freibetrag möglich. Bewohner oder Vielreisende: Die kostenlose 'Carte de libre circulation' (10 Jahre) vereinfacht jede Rückreise erheblich.
Häufige Fragen
Werden mein Unterwassergehäuse und meine Blitze im Wert von 8.000 € bei der Ankunft in Tahiti besteuert?
Nein. Persönliche Foto-/Videoausrüstung für nicht-kommerzielle Nutzung wird in Französisch-Polynesien ohne Formalitäten oder Steuern, ohne Wertgrenze, zugelassen, solange sie mit Ihnen zurückreist. Kameras werden in den Vorschriften ausdrücklich erwähnt. Bewahren Sie einfach Ihre Kaufrechnungen auf, um zu beweisen, dass die Ausrüstung nicht für den lokalen Verkauf bestimmt ist. Die Obergrenze von 50.000 XPF betrifft nur Waren, die dauerhaft im Gebiet verbleiben.
Was ist die 'Carte de libre circulation' und wie erhalte ich sie?
Dies ist ein kostenloses Dokument, das 10 Jahre gültig und verlängerbar ist und vom Zoll in Faa'a oder Papeete gegen Vorlage der Rechnungen Ihrer Ausrüstung ausgestellt wird. Es bescheinigt, dass Ihre Ausrüstung frei zirkuliert und erleichtert die Rückkehr nach Polynesien nach einer Auslandsreise, ohne das Risiko einer Besteuerung. Sehr nützlich für Bewohner und Unterwasserfotografen, die regelmäßig mit wertvoller Ausrüstung reisen.
Ich komme, um einen bezahlten Unterwasser-Dokumentarfilm zu drehen: Reicht das Carnet ATA aus?
Das Carnet ATA wird in Französisch-Polynesien für professionelle Ausrüstung akzeptiert. Legen Sie das Carnet und die gesamte Ausrüstung unbedingt dem Zollamt Papeete Port oder Faa'a Fret bei der Ankunft UND bei der Abreise vor, um die Visa zu erhalten. Achtung: Das Carnet entbindet nicht von anderen regulatorischen Verpflichtungen (Drehgenehmigungen, Regeln für geschützte Arten, Tauchgenehmigungen in regulierten Gebieten).