Grenada
Wichtigster Hinweis
Grenada akzeptiert keine ATA-Carnets. Ihre persönliche Tauch-Fotoausrüstung, die Sie wieder mitnehmen, ist praktisch zollfrei – deklarieren Sie sie und geben Sie an, dass sie wieder ausgeführt wird. Für sehr teure Ausrüstung (>5.000 USD) ist ein präventives Deklarationsschreiben an den Zoll vor der Ankunft ratsam.
- Zollbehörde
- Grenada Customs and Excise Division
- Persönliche Freigrenze
- 111
- Carnet ATA
- Nicht akzeptiert
- Offizielle Website
- grenadacustoms.com ↗
Praktische Szenarien
Sie kommen mit einer GoPro Hero 11 und ihrem wasserdichten Gehäuse im Wert von etwa 600 € in Grenada an. Diese Ausrüstung gilt als persönlicher Gegenstand, der wieder ausgeführt werden soll. Deklarieren Sie sie mündlich oder auf dem Ankunftsformular als 'persönliche Fotoausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch'. Es fallen wahrscheinlich keine Zölle an. Das Risiko ist minimal, aber eine Nichtdeklaration könnte zu Fragen führen.
Sie reisen mit einer spiegellosen APS-C-Kamera (z.B. Sony a6700) in einem Nauticam-Einstiegsgehäuse im Gesamtwert von etwa 3.500 €. Dieser Betrag übersteigt die Freigrenze von 111 USD deutlich. Da es sich jedoch um persönliche Ausrüstung handelt, die wieder ausgeführt werden soll, sollte sie zollfrei sein. Deklarieren Sie sie bei der Ankunft explizit und geben Sie an, dass es sich um persönliche, professionelle Ausrüstung handelt, die Sie wieder mitnehmen werden. Ein präventives Schreiben ist nicht zwingend erforderlich, kann aber beruhigend wirken.
Sie kommen mit einem kompletten System an: Vollformatkamera (z.B. Sony A7RV), Nauticam-Gehäuse, Makro- und Fisheye-Objektive im Wert von 12.000 €. Dies ist eine teure Ausrüstung. Obwohl sie für die Wiederausfuhr bestimmt ist, wird dringend empfohlen, vor Ihrer Ankunft ein präventives Deklarationsschreiben an die Grenada Customs and Excise Division zu senden, in dem die gesamte Ausrüstung mit Seriennummern aufgeführt ist. Zeigen Sie dieses Schreiben am Flughafen vor und deklarieren Sie die Ausrüstung. Das Risiko ohne vorherige Deklaration ist der Verdacht auf kommerzielle Einfuhr und potenziell hohe Steuern (bis zu 40% Zoll + 15% Mehrwertsteuer + 6% CSC).
Häufige Fragen
Muss ich meine Unterwasser-Fotoausrüstung beim Zoll in Grenada deklarieren, auch wenn sie persönlich ist und mit mir zurückreist?
Ja, es wird dringend empfohlen, jegliche Unterwasser-Fotoausrüstung, auch persönliche, bei Ihrer Ankunft in Grenada zu deklarieren. Geben Sie an, dass es sich um Ausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch handelt und dass sie wieder ausgeführt wird. Dies hilft, Verwechslungen oder den Verdacht auf kommerzielle Einfuhr und die damit verbundenen Steuern zu vermeiden.
Akzeptiert Grenada ATA-Carnets für Unterwasser-Fotoausrüstung?
Nein, Grenada akzeptiert keine ATA-Carnets. Für wertvolle Ausrüstung wird empfohlen, eine detaillierte Liste mit Seriennummern vorzubereiten und für sehr teure Systeme eine präventive Deklaration vor Ihrer Reise an den Zoll zu senden.
Was passiert, wenn der Wert meiner Ausrüstung die Freigrenze von 111 USD übersteigt?
Wenn Ihre Ausrüstung die Freigrenze von 111 USD übersteigt, aber zur Wiederausfuhr bestimmt und als solche deklariert ist, sollte sie keinen Zöllen oder Steuern unterliegen. Die Freigrenze gilt für nicht-kommerzielle Güter, die dauerhaft eingeführt werden. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der offiziellen Website: http://grenadacustoms.com/