Honduras
Wichtigster Hinweis
Ihre Kamera und Videokamera (z.B. GoPro) mit Zubehör (Gehäuse, Unterwasserblitze, LED-Lampen) werden als persönliche Gegenstände zollfrei zugelassen; halten Sie dennoch eine detaillierte Liste Ihrer Ausrüstung mit Werten und Kaufbelegen bereit, falls eine Kontrolle stattfindet, da der Gesamtwert eines kompletten Kits Aufmerksamkeit erregen und eine Aufforderung zur Hinterlegung einer Kaution auslösen kann.
- Zollbehörde
- Administración Aduanera de Honduras
- Persönliche Freigrenze
- 500 USD (pour marchandises hors effets personnels/bagages) ; les appareils photo et caméra vidéo + accessoires ne comptent pas dans ce plafond car classés effets personnels
- Carnet ATA
- Nicht akzeptiert
- Offizielle Website
- aduanas.gob.hn ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen mit einer GoPro Hero 12 und ihrem Originalgehäuse, einem Ersatzakku und einem schwimmenden Handgriff (Gesamtwert ~500 €). In Honduras (Roatán, Utila) wird dieses Kit problemlos als persönlicher Gegenstand eingeführt: Der CAUCA (Art. 112-114) erlaubt 1 Kamera + 1 Videokamera mit Zubehör zollfrei. Bei der Ankunft am Flughafen Roatán oder San Pedro Sula nehmen Sie den grünen Kanal „nada que declarar“ – für diese Ausrüstungsstufe ist keine Deklaration erforderlich. Bewahren Sie die Kaufrechnung (Papier oder Foto auf dem Telefon) auf, falls ein Beamter der Administración Aduanera Sie befragt. Das Risiko ist nahezu null: Die Ausrüstung ist offensichtlich für Freizeitzwecke bestimmt und ihr Wert bleibt moderat. Tipp: Nehmen Sie die GoPro vor der Abreise aus der neuen Verpackung, um zu zeigen, dass es sich um gebrauchte persönliche Ausrüstung handelt und nicht um Handelsware.
Sie fliegen nach Utila mit einer Sony A6700, einem Ikelite-Gehäuse, zwei Blitzen und einem Makroobjektiv (Wert ~3.500 €). Gute Nachrichten: Die honduranische Freigrenze für persönliche Gegenstände umfasst 1 Kamera + Zubehör, einschließlich Gehäuse und Unterwasserblitze, ohne spezifische monetäre Obergrenze – die 500-USD-Grenze gilt nur für Waren, die keine persönlichen Gegenstände sind. Bereiten Sie eine detaillierte Liste auf Spanisch vor (Marke, Modell, Seriennummer, Wert) mit Kopien der Rechnungen. Gehen Sie beim Zoll normal durch; falls ein Beamter Ihr Gepäck öffnet, legen Sie die Liste vor und erklären Sie, dass es sich um „equipo personal para buceo recreativo“ handelt. Moderates Risiko: Ein Kit dieses Wertes kann Fragen nach einer möglichen kommerziellen Nutzung aufwerfen. Bleiben Sie höflich, betonen Sie den touristischen Charakter des Aufenthalts (mit Tauchbuchungen als Beleg) und die Wiederausfuhr der Ausrüstung bei der Rückreise.
Sie nehmen eine Canon R5, ein Nauticam-Gehäuse, zwei Retra-Blitze, Aluminiumarme, Makro- und Fischaugenobjektive mit (Wert ~14.000 €). Honduras akzeptiert KEIN ATA-Carnet. Wenn Ihre Nutzung streng Freizeitzwecken dient, beanspruchen Sie die Freigrenze für persönliche Gegenstände (1 Kamera + 1 Videokamera + Zubehör): Bereiten Sie ein detailliertes zweisprachiges Inventar mit Seriennummern, Werten und Rechnungen vor. Reales Risiko: Bei diesem Wert kann die Administración Aduanera eine professionelle Nutzung vermuten und eine Kaution verlangen (~20-21 % des Wertes, erstattungsfähig bei Wiederausfuhr). Wenn Ihre Reise eine professionelle Dimension hat (Dreharbeiten, beauftragte Mission), planen Sie voraus: Beantragen Sie die vorübergehende Einfuhr gemäß RECAUCA Art. 425 mindestens 20 Tage vor Ankunft beim Hauptsitz in Tegucigalpa oder dem Büro in San Pedro Sula, mit Hinterlegung einer Garantie. Bewahren Sie alle Belege für die Ausreise auf.
Häufige Fragen
Zählen meine Blitze und mein Unterwassergehäuse zur 500-USD-Obergrenze in Honduras?
Nein. Die 500-USD-Obergrenze betrifft nur Waren, die keine persönlichen Gegenstände sind. Ihre Kamera, Videokamera und deren Zubehör (Gehäuse, Blitze, LED-Lampen, Arme) werden gemäß CAUCA Art. 112-114 und RECAUCA Art. 578-583 als persönliche Gegenstände eingestuft und sind daher zollfrei ohne explizite monetäre Begrenzung zugelassen, solange die Nutzung persönlich und für Freizeitzwecke erfolgt.
Akzeptiert Honduras das ATA-Carnet für meine professionelle Fotoausrüstung?
Nein, Honduras ist kein Mitglied des ATA-Carnet-Systems. Für professionelle Ausrüstung (Produktion, Dreharbeiten) nutzen Sie das vorübergehende Einfuhrverfahren gemäß RECAUCA Art. 425: Stellen Sie einen Antrag mindestens 20 Tage vor Ankunft bei der Administración Aduanera (Tegucigalpa oder San Pedro Sula) mit einer erstattungsfähigen Garantie, die den anwendbaren Zöllen entspricht.
Was passiert, wenn der honduranische Zoll meine Ausrüstung für einen Touristen als übermäßig erachtet?
Der Beamte kann eine Kaution in Höhe der Zölle (~5 % DAI + 15 % ISV, also etwa 20-21 % des Wertes) verlangen, die bei Wiederausfuhr erstattungsfähig ist, oder den überschüssigen Wert besteuern. Um dies zu vermeiden: Legen Sie eine detaillierte Liste mit Seriennummern und Rechnungen vor, beweisen Sie den Freizeitcharakter des Aufenthalts (Tauchbuchungen) und zeigen Sie, dass die Ausrüstung mit Ihnen wieder ausreisen wird.