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Mayotte

Hohe ZuverlässigkeitDirection Régionale des Douanes de Mayotte (DRDDI Mayotte)

Wichtigster Hinweis

Mayotte ist eine französische Region in äußerster Randlage der Europäischen Union: Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, gibt es keine Zollkontrollen für Ihre Unterwasser-Foto-/Videoausrüstung – völliger freier Verkehr, ohne Deklaration oder Steuern. Britische Reisende (nach dem Brexit): Die persönliche EU-Freigrenze (ca. 430 EUR) gilt technisch, aber gebrauchte persönliche Fotoausrüstung wird in der Praxis in fast allen Fällen ohne Kontrolle zugelassen.

Zollbehörde
Direction Régionale des Douanes de Mayotte (DRDDI Mayotte)
Persönliche Freigrenze
N/A pour résidents UE / ~475 USD (~430 EUR) pour voyageurs non-UE
Carnet ATA
Nicht akzeptiert
Offizielle Website
douane.gouv.fr

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie reisen vom französischen Festland nach Mayotte mit einer GoPro Hero 10 und ihrem Unterwassergehäuse, im Wert von etwa 500 €. Als EU-Bürger profitieren Sie vom freien Warenverkehr. Sie müssen weder bei der Ankunft noch bei der Abreise Zollformalitäten erledigen. Ihre Ausrüstung gilt als persönlicher Gegenstand und wird nicht kontrolliert. Das Risiko ist nahezu null.

Fortgeschritten

Sie kommen aus Belgien mit einer spiegellosen Micro Four Thirds Panasonic GH5, einem Ikelite-Gehäuse und einem Makroobjektiv in Mayotte an, mit einem Gesamtwert von etwa 3.500 €. Als EU-Bürger befindet sich Ihre Ausrüstung im freien Verkehr. Sie müssen sie weder deklarieren noch Rechnungen vorlegen. Gehen Sie einfach durch die Kontrollen, ohne am Zollschalter anzuhalten. Das Problemrisiko ist nicht existent.

Experte

Sie kommen aus dem Vereinigten Königreich (außerhalb der EU) mit einem kompletten System: einer Vollformatkamera Sony A7R V, einem Nauticam-Gehäuse, einer Fisheye-Dome und einem Makroobjektiv, geschätzter Wert 12.000 €. Obwohl die persönliche Freigrenze für Nicht-EU-Bürger etwa 430 € beträgt, wird Ihre gebrauchte professionelle Ausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch in der Regel zollfrei zugelassen. Halten Sie Ihre Kaufbelege und einen Nachweis Ihres Wohnsitzes außerhalb der EU bereit. Das Risiko ist gering, wenn die Ausrüstung eindeutig gebraucht ist und für den persönlichen/temporären professionellen Gebrauch bestimmt ist.

Häufige Fragen

Muss ich meine Unterwasser-Fotoausrüstung bei der Ankunft in Mayotte deklarieren, wenn ich vom französischen Festland komme?

Nein, wenn Sie vom französischen Festland (oder einem anderen EU-Land) kommen, ist Mayotte ein französisches Überseedepartement und EU-Mitglied, daher gibt es keine Deklarationspflicht. Ihre Ausrüstung befindet sich im freien Verkehr.

Wie hoch ist die Zollfreigrenze für Fotoausrüstung, wenn ich aus einem Nicht-EU-Land nach Mayotte komme?

Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern beträgt die persönliche Freigrenze etwa 430 €. Darüber hinaus könnten Steuern anfallen. Gebrauchte professionelle Ausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch wird jedoch oft zollfrei zugelassen, gegen Vorlage der Rechnungen.

Wo finde ich offizielle Informationen zu den Zollbestimmungen in Mayotte?

Für weitere Informationen konsultieren Sie direkt die offizielle Website: https://www.douane.gouv.fr/particuliers/voyageurs/vous-voyagez-destination-dun-dom