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La Réunion

Hohe ZuverlässigkeitDirection Régionale des Douanes et Droits Indirects de La Réunion (DRDDI Réunion)

Wichtigster Hinweis

La Réunion ist eine französische Region in äußerster Randlage der Europäischen Union: Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, gibt es keine Zollkontrollen für Ihre Unterwasserfoto-/videoausrüstung – völliger freier Verkehr, ohne Deklaration oder Steuern. Britische Reisende (nach dem Brexit): Die persönliche EU-Freimenge (~430 EUR) gilt technisch, aber gebrauchte persönliche Fotoausrüstung wird in der Praxis in fast allen Fällen ohne Kontrolle durchgelassen.

Zollbehörde
Direction Régionale des Douanes et Droits Indirects de La Réunion (DRDDI Réunion)
Persönliche Freigrenze
N/A pour résidents UE / ~475 USD (~430 EUR) pour voyageurs non-UE
Carnet ATA
Nicht akzeptiert
Offizielle Website
douane.gouv.fr

Praktische Szenarien

Anfänger

Ein Tauchanfänger kommt aus dem französischen Mutterland mit einer GoPro Hero 11 Black und ihrem Hersteller-Unterwassergehäuse im Gesamtwert von etwa 600 € auf La Réunion an. Da La Réunion ein französisches Überseedepartement und somit integraler Bestandteil der Europäischen Union ist, sind keine Zollformalitäten erforderlich. Die Ausrüstung profitiert vom freien Warenverkehr innerhalb der EU. Kein Risiko, keine Deklaration, keine Steuern.

Fortgeschritten

Ein fortgeschrittener Fotograf, wohnhaft in Belgien, reist mit einer OM System OM-1 Spiegellosen Kamera, einem Isotta-Gehäuse und einem Makroobjektiv im Gesamtwert von etwa 3.500 € nach La Réunion. Wie beim Anfängerprofil gilt der freie Warenverkehr innerhalb der EU. Es sind keine Zollformalitäten zu erledigen, keine Deklaration abzugeben und keine Steuern zu zahlen. Das Risiko ist null, die Ausrüstung wird als frei zirkulierendes persönliches Eigentum betrachtet.

Experte

Ein erfahrener Fotograf, wohnhaft im Vereinigten Königreich (außerhalb der EU), kommt mit einer Nikon Z8, einem Nauticam-Gehäuse, zwei Objektiven (Makro und Fisheye) und Aluminiumarmen im Gesamtwert von etwa 12.000 € auf La Réunion an. Obwohl die persönliche Freimenge für Nicht-EU-Reisende etwa 430 € beträgt, wird gebrauchte professionelle Fotoausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch in der Regel ohne Besteuerung zugelassen. Es wird empfohlen, Kaufrechnungen aufzubewahren, um im Falle einer Kontrolle den Besitz und das Alter der Ausrüstung nachweisen zu können. Das Risiko ist gering, wenn die Ausrüstung eindeutig gebraucht und für den vorübergehenden persönlichen/professionellen Gebrauch bestimmt ist.

Häufige Fragen

Muss ich meine Unterwasserfotoausrüstung bei der Ankunft auf La Réunion deklarieren, wenn ich aus dem französischen Mutterland komme?

Nein, absolut nicht. La Réunion ist ein französisches Departement und gehört zur Europäischen Union. Es gibt keine Zollformalitäten für Waren, die zwischen dem französischen Mutterland und La Réunion oder zwischen jedem anderen EU-Land und La Réunion verkehren. Ihre Ausrüstung wird als frei zirkulierendes persönliches Eigentum betrachtet.

Wie hoch ist die Zollfreimenge für Unterwasserfotoausrüstung, wenn ich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union komme (z.B. dem Vereinigten Königreich)?

Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern beträgt die persönliche Freimenge etwa 430 EUR. Gebrauchte persönliche Fotoausrüstung, insbesondere wenn sie für den vorübergehenden Gebrauch bestimmt ist, wird jedoch sehr selten besteuert. Es wird empfohlen, Kaufrechnungen aufzubewahren, um im Falle einer Kontrolle den Besitz und das Alter der Ausrüstung nachweisen zu können.

Wo finde ich offizielle Informationen zu den Zollbestimmungen auf La Réunion?

Für weitere Informationen konsultieren Sie direkt die offizielle Website: https://www.douane.gouv.fr/particuliers/voyageurs/vous-voyagez-destination-dun-dom. Diese Seite enthält Details zu den Zollformalitäten für Überseedepartements, einschließlich La Réunion.