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St. Helena

Hohe ZuverlässigkeitHM Customs, Saint Helena Government

Wichtigster Hinweis

Jegliches Unterwasser-Foto-/Videoequipment (Gehäuse, Kamera, GoPro, Blitze, LED-Leuchten) ist für Besucher (Aufenthalt ≤ 6 Monate) zollfrei, unter der Bedingung, dass es bei der Abreise wieder ausgeführt wird – ohne Wertbegrenzung. Melden Sie Ihre Ausrüstung bei der Ankunft mündlich an, bewahren Sie Ihre Kaufbelege auf und rechnen Sie damit, dass ein Zollbeamter eine erstattungsfähige Kaution verlangen kann; das Carnet ATA wird nicht akzeptiert.

Zollbehörde
HM Customs, Saint Helena Government
Persönliche Freigrenze
£1 000 (environ 1 270 USD) pour effets personnels et vêtements (franchise générale tous passagers, §4(3)(d)). Pour le matériel photo/vidéo importé temporairement et réexporté à la sortie : franchise illimitée (aucun plafond de valeur).
Carnet ATA
Nicht akzeptiert
Offizielle Website
sainthelena.gov.sh

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie kommen in Jamestown an (per Flugzeug via Johannesburg oder mit der RMS) mit einer GoPro Hero 12, ihrem Tauchgehäuse und einer kompakten LED-Lampe, Gesamtwert etwa 600 €. Keine Gebühren zu zahlen: Die Ausrüstung wird zollfrei zur vorübergehenden Einfuhr zugelassen (Second Schedule §4(1), Regulations 2011), ohne Wertbegrenzung. Melden Sie bei der Ankunft Ihre Ausrüstung mündlich beim HM Customs Beamten an und geben Sie an, dass Sie diese wieder ausführen werden. Bewahren Sie Ihre Kaufrechnungen auf Ihrem Telefon auf. Angesichts des geringen Werts fällt Ihre Ausrüstung ohnehin weitgehend unter die allgemeine Freigrenze von 1.000 £ für persönliche Gegenstände (§4(3)(d)): Das Risiko einer Kaution ist nahezu null. Hauptrisiko: Die GoPro auf der Insel vergessen – die Ausrüstung muss bei der Abreise wieder ausgeführt werden. Das Fotografieren der Walhaie wartet nur auf Sie.

Fortgeschritten

Sie transportieren eine Sony A6700 in einem Ikelite-Gehäuse, zwei Ikelite DS161 Blitze und ein Makroobjektiv, Wert etwa 3.500 €. Dieser Wert übersteigt die allgemeine Freigrenze von 1.000 £, aber die vorübergehende Befreiung nach §4(1) gilt ohne Obergrenze: volle Zollfreiheit, wenn Sie alles bei der Abreise wieder ausführen (Aufenthalt ≤ 6 Monate). Melden Sie sich bei der Ankunft spontan bei HM Customs, listen Sie Ihre Ausrüstung auf (idealerweise schriftliches Inventar mit Seriennummern und Rechnungen) und geben Sie Ihr Abreisedatum an. Der Collector kann nach eigenem Ermessen eine Kaution in Höhe der Zölle (20 %, also etwa 700 €) verlangen, die bei der Ausreise gegen Vorlage der Ausrüstung erstattet wird. Halten Sie diesen Betrag in bar oder in St. Helena Pfund bereit. Risiko: Ohne Kaufbeleg kann die Zollbewertung angefochten werden. Das Carnet ATA wird hier nicht anerkannt, es ist nutzlos.

Experte

Ihr Kit: Canon R5 II, Nauticam-Gehäuse, Dome-Port, zwei Objektive (Fischauge und Makro 100 mm), zwei Retra Pro Max Blitze, Aluminiumarme – etwa 15.000 €. Gute Nachrichten: St. Helena legt keine Wertgrenze für die vorübergehende Einfuhr fest (§4(1) und Section 14, Ordinance 1999). Vorgehensweise: Melden Sie sich bei der Ankunft systematisch bei HM Customs mit einem detaillierten Inventar (Seriennummern, Rechnungen, Fotos der Ausrüstung). Bei diesem Wert wird der Collector höchstwahrscheinlich eine Kaution verlangen: bis zu 20 % (etwa 3.000 €), die bei der Wiederausfuhr erstattet wird. Verhandeln Sie über eine detaillierte offizielle Quittung und überprüfen Sie das Erstattungsverfahren vor der Abreise (mögliche Banklaufzeiten auf der Insel). Achtung: Das Carnet ATA wird NICHT akzeptiert – verlassen Sie sich nicht darauf. Wenn Ihr Aufenthalt 6 Monate überschreitet, werden die Zölle von 20 % fällig oder die Kaution wird einbehalten.

Häufige Fragen

Ist mein Carnet ATA auf St. Helena gültig?

Nein. St. Helena ist kein Vertragsstaat des Istanbuler Übereinkommens, im Gegensatz zum Mutterland Großbritannien. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Carnet ATA: Das anwendbare Verfahren ist die vorübergehende Einfuhr gemäß Section 14 der Customs and Excise Ordinance 1999, mit mündlicher Anmeldung bei der Ankunft und einer eventuellen erstattungsfähigen Kaution, die vom Collector festgelegt wird.

Muss ich bei der Ankunft eine Kaution für meine Unterwasser-Fotoausrüstung hinterlegen?

Nicht systematisch. Der Collector von HM Customs kann nach eigenem Ermessen eine Kaution in Höhe der Zölle (20 % des Wertes) verlangen, insbesondere für hochwertige Ausrüstung. Diese Kaution wird bei der Ausreise gegen Vorlage der wieder ausgeführten Ausrüstung erstattet. Bewahren Sie die offizielle Quittung auf und halten Sie den Betrag in bar oder per Karte bereit. Für bescheidene Ausrüstung (GoPro, Kompaktkamera) wird dies selten verlangt.

Was passiert, wenn ich länger als 6 Monate bleibe oder meine Ausrüstung vor Ort verkaufe?

Die Befreiung von der vorübergehenden Einfuhr ist auf 6 Monate begrenzt. Darüber hinaus oder wenn Sie die Ausrüstung auf der Insel veräußern, werden die Zölle von 20 % (HS 9006/8525.80) fällig und jede hinterlegte Kaution wird endgültig von HM Customs einbehalten. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern, kontaktieren Sie den Zolldienst in Jamestown vor Ablauf der Frist.