Deutsch
DivingDeal.com
Alle Reiseziele

Slowenien

Hohe ZuverlässigkeitFinančna uprava Republike Slovenije (FURS)

Wichtigster Hinweis

Slowenien ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union: Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, gibt es keine Zollkontrollen für Ihre Unterwasserfoto-/Videoausrüstung – völliger freier Verkehr, ohne Deklaration oder Steuern. Britische Reisende (nach dem Brexit): Die persönliche Freigrenze der EU (~430 EUR) gilt technisch, aber gebrauchte persönliche Fotoausrüstung passiert in der Praxis in fast allen Fällen ohne Kontrolle.

Zollbehörde
Finančna uprava Republike Slovenije (FURS)
Persönliche Freigrenze
N/A pour résidents UE / ~475 USD (~430 EUR) pour voyageurs non-UE
Carnet ATA
Nicht akzeptiert
Offizielle Website
fu.gov.si

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie reisen aus Frankreich (EU) nach Slowenien mit einer GoPro Hero 11 und ihrem Herstellergehäuse im Wert von etwa 600 €. Da Sie EU-Bürger sind, wendet Slowenien das Prinzip des freien Warenverkehrs an. Sie müssen keine Zollformalitäten erledigen, keine Deklaration ausfüllen und es werden keine Kontrollen Ihrer Ausrüstung durchgeführt. Sie können die Grenze ohne Formalitäten passieren.

Fortgeschritten

Sie sind ein belgischer (EU) Tauchfotograf und nehmen eine spiegellose APS-C Kamera Sony A6700 mit einem Isotta-Gehäuse im Gesamtwert von 3.500 € mit nach Slowenien. Wie beim Anfängerprofil unterliegt Ihre Ausrüstung, da Slowenien ein EU-Mitgliedsland ist, dem freien Warenverkehr. Sie müssen keine Deklaration abgeben und keine Steuern zahlen. Die Grenzüberschreitung erfolgt ohne Zollkontrolle für Ihre Ausrüstung.

Experte

Sie sind ein britischer (Nicht-EU) Fotograf und reisen mit einer Expertenausrüstung nach Slowenien: eine Vollformat-Hybridkamera Sony A7RV, ein Nauticam-Gehäuse, Arme und zwei High-End-Blitze im Gesamtwert von 15.000 €. Obwohl die persönliche Freigrenze etwa 430 EUR beträgt, wird Ihre gebrauchte professionelle Ausrüstung für den vorübergehenden Gebrauch in der Regel zollfrei zugelassen. Bewahren Sie Ihre Kaufrechnungen auf, um den Besitz und das Alter nachzuweisen. Das Risiko ist gering, aber eine gelegentliche Überprüfung ist weiterhin möglich.

Häufige Fragen

Muss ich meine Unterwasserfotoausrüstung deklarieren, wenn ich aus einem anderen EU-Land nach Slowenien komme?

Nein, wenn Sie in einem Land der Europäischen Union wohnen, müssen Sie Ihre Unterwasserfotoausrüstung in Slowenien nicht deklarieren. Es gilt der freie Warenverkehr, was bedeutet, dass es keine Zollkontrollen oder Steuern auf persönliche Güter gibt.

Wie hoch ist die Zollfreigrenze für Unterwasserfotoausrüstung, wenn ich aus dem Vereinigten Königreich nach Slowenien komme?

Für Reisende aus dem Vereinigten Königreich (Nicht-EU) beträgt die persönliche Freigrenze etwa 430 EUR. Gebrauchte professionelle Fotoausrüstung wird jedoch in der Regel für den vorübergehenden Gebrauch zollfrei zugelassen. Es wird empfohlen, die Kaufrechnungen aufzubewahren, um den Besitz und das Alter der Ausrüstung nachzuweisen.

Wo finde ich offizielle Informationen zu den slowenischen Zollbestimmungen?

Für offizielle und detaillierte Informationen zu den Zollbestimmungen in Slowenien können Sie direkt die Website der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) konsultieren. Für weitere Informationen besuchen Sie direkt die offizielle Website: https://www.fu.gov.si/en/