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Südafrika

Hohe ZuverlässigkeitSouth African Revenue Service (SARS)

Wichtigster Hinweis

Ihre Unterwasser-Foto-Videoausrüstung (Gehäuse, Kamera, GoPro, Blitze) wird als vorübergehendes persönliches Eigentum zollfrei zugelassen – keine Abgaben, wenn Sie sie wieder ausführen. Wenn der Gesamtwert 1.500-2.000 EUR übersteigt, deklarieren Sie dies bei der Ankunft und fordern Sie ein abgestempeltes Zolldokument an: Dies erleichtert die Rückerstattung einer möglicherweise geforderten Kaution bei der Ausreise. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Online-Voranmeldung bei SARS (SATMS-Portal) für alle zollrelevanten Waren obligatorisch.

Zollbehörde
South African Revenue Service (SARS)
Persönliche Freigrenze
R 5 000 ZAR (~270 USD) pour biens importés définitivement ; effets personnels temporaires non plafonné
Carnet ATA
Akzeptiert
Offizielle Website
sars.gov.za

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie reisen mit einer GoPro Hero 12 und ihrem Gehäuse, einer kompakten Videoleuchte und etwas Zubehör, Gesamtwert etwa 600 €. In Südafrika wird diese Ausrüstung als vorübergehendes persönliches Eigentum zollfrei zugelassen: Gehen Sie bei der Ankunft einfach durch den grünen Kanal (Flughäfen OR Tambo, Kapstadt oder Durban). Für einen so geringen Wert und eine Verbraucherausrüstung ist keine formelle Deklaration erforderlich. Bewahren Sie jedoch Ihre Kaufrechnung oder ein Foto der Seriennummer auf Ihrem Telefon auf: Dies beweist, dass die Ausrüstung Ihnen gehört und vermeidet Missverständnisse bei der Rückkehr in Ihr Heimatland. Ab dem 1. Juli 2026, wenn Sie sich für eine Deklaration entscheiden, nutzen Sie das Online-Portal SATMS von SARS vor der Ankunft. Hauptrisiko: Nahezu null bei diesem Wert, solange Sie Ihre Ausrüstung wieder ausführen.

Fortgeschritten

Sie fahren zum Tauchen nach Sodwana Bay mit einer APS-C-Systemkamera, einem Ikelite-Gehäuse, zwei Blitzen und einem Makroobjektiv, Gesamtwert etwa 3.500 €. Diese Ausrüstung wird weiterhin zollfrei als vorübergehendes persönliches Eigentum zugelassen, aber ihr Wert überschreitet die empfohlene Überwachungsschwelle (1.500-2.000 €): Deklarieren Sie sie bei der Ankunft am roten Kanal und fordern Sie ein abgestempeltes Zolldokument an, das Ihre Ausrüstung und Seriennummern auflistet. Ab dem 1. Juli 2026 führen Sie die Online-Voranmeldung über das SATMS-Portal von SARS oder die mobile App vor der Landung durch. Der Zoll kann aufgrund einer Risikoanalyse eine rückzahlbare Kaution bei der Ausreise verlangen. Risiken: Ohne Deklaration oder Nachweis der vorübergehenden Einfuhr könnte ein Beamter eine dauerhafte Einfuhr vermuten und die Mehrwertsteuer von 15 % oder sogar den Pauschalsatz von 20 % zwischen R 5.000 und R 20.000 anwenden.

Experte

Sie transportieren ein Vollformatgehäuse, ein Nauticam-Gehäuse, zwei High-End-Blitze, Aluminiumarme sowie Fischaugen- und Makroobjektive, Gesamtwert etwa 12.000 € (mehr als R 230.000). Auf dieser Ebene ist die sicherste Lösung das Carnet ATA, das von Südafrika akzeptiert wird (nationaler Korrespondent: SACCI). Besorgen Sie es sich vor der Abreise bei Ihrer Handelskammer, lassen Sie es bei der Ausreise aus Ihrem Land und dann bei der Ankunft in Südafrika abstempeln. Ohne Carnet ATA deklarieren Sie alles am roten Kanal mit obligatorischer SATMS-Voranmeldung (ab dem 1. Juli 2026): SARS wird wahrscheinlich eine Kaution verlangen, die potenzielle Abgaben abdeckt und bei der Ausreise nach Überprüfung der Wiederausfuhr zurückerstattet wird. Risiken: Kaution während des Aufenthalts blockiert, gründliche Kontrolle bei der Ausreise und volle Besteuerung (Zölle nach Tarif + 15 % Mehrwertsteuer), wenn die Wiederausfuhr über R 20.000 nicht nachgewiesen wird.

Häufige Fragen

Muss ich bei der Einreise nach Südafrika Zölle auf mein wasserdichtes Gehäuse und meine Blitze zahlen?

Nein, wenn Sie sie wieder ausführen. Persönliche Unterwasser-Foto-Videoausrüstung (Gehäuse, Kamera, Blitze, GoPro) wird von SARS als vorübergehendes persönliches Eigentum zollfrei zugelassen, ohne Wertobergrenze. Die Freigrenze von R 5.000 (~270 USD) gilt nur für Waren, die dauerhaft eingeführt und im Land verbleiben. Bewahren Sie Ihre Rechnungen auf und deklarieren Sie teure Ausrüstung bei der Ankunft, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ist die SATMS-Voranmeldung und bin ich davon betroffen?

Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Waren, die zollrechtlich relevant sind (einschließlich vorübergehender Einfuhren von Wertgegenständen), online über das SATMS-Portal von SARS vor der Ankunft oder über die mobile App bei der Ankunft deklariert werden. Wenn Ihre Ausrüstung 1.500-2.000 € übersteigt, nehmen Sie diese Voranmeldung vor: Sie beschleunigt die Abfertigung, dokumentiert die vorübergehende Einfuhr und erleichtert die Rückerstattung einer eventuellen Kaution.

Kann SARS eine Kaution für meine Ausrüstung verlangen und wie erhalte ich sie zurück?

Ja. Für teure Artikel (Gehäuse, Systemkameras, Vollformatkameras) kann SARS auf Basis einer Risikoanalyse eine Kaution (surety) verlangen, die bei der Ausreise erstattungsfähig ist. Um sie zurückzuerhalten, legen Sie dem Zoll bei der Ausreise die Ausrüstung, das abgestempelte Zolldokument der Einreise und den Kautionsbeleg vor: Die Rückerstattung erfolgt nach Überprüfung der Wiederausfuhr. Ein Carnet ATA vermeidet diese Kaution vollständig.