Schweiz
Wichtigster Hinweis
Bereits vor der Reise vorhandenes Fotoequipment ist als Reiseeffekt unbegrenzt zollfrei. Seit Januar 2025 wird die Mehrwertsteuergrenze für neue Waren auf CHF 150 gesenkt. Um Probleme bei der Rückkehr in die Schweiz zu vermeiden, lassen Sie teures Material vor der Ausreise beim BAZG-Büro notieren.
- Zollbehörde
- Office fédéral de la douane et de la sécurité des frontières (OFDF / BAZG)
- Persönliche Freigrenze
- 165 USD (~CHF 150)
- Carnet ATA
- Akzeptiert
- Offizielle Website
- bazg.admin.ch ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen mit einer GoPro Hero 12 und ihrem Unterwassergehäuse im Wert von etwa 500 CHF in die Schweiz ein. Deklarieren Sie am Schweizer Zoll einfach, dass es sich um Ihre persönliche Tauchausrüstung handelt, die Sie bereits besitzen. Als bereits vorhandene Reiseeffekte sind diese Artikel von Mehrwertsteuer und Zöllen befreit. Es besteht kein grösseres Risiko, das Verfahren ist schnell und unkompliziert, wenn das Material sichtbar gebraucht und persönlich ist.
Sie reisen mit einem APS-C spiegellosen Kit (z.B. Sony A6700) in einem Isotta-Gehäuse im Gesamtwert von 3'500 CHF in die Schweiz ein. Bevor Sie die Schweiz verlassen haben, haben Sie dieses wertvolle Material vom BAZG notieren lassen. Bei der Rückkehr legen Sie diesen Nachweis dem Zoll vor. Wenn Sie dies nicht getan haben, könnten Sie aufgefordert werden, nachzuweisen, dass das Material ausserhalb der Schweiz gekauft wurde oder die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde, andernfalls müssten Sie diese erneut bezahlen (8.1% auf 3'500 CHF, also etwa 283.50 CHF).
Sie kommen mit einem kompletten Vollformat-System (z.B. Nikon Z8) in einem Nauticam-Gehäuse, Objektiven und Armen im Wert von 12'000 CHF in der Schweiz an. Das Carnet ATA ist die ideale Lösung. Legen Sie es dem Schweizer Zoll bei der Ein- und Ausreise vor. Ohne Carnet ATA oder Nachweis des früheren Besitzes (BAZG-Notierung) riskieren Sie, die Schweizer Mehrwertsteuer (8.1% auf 12'000 CHF, also 972 CHF) und möglicherweise Zölle zahlen zu müssen, da das Material als vorübergehende Einfuhr ohne Garantie der Wiederausfuhr betrachtet wird.
Häufige Fragen
Muss ich meine Unterwasserfotoausrüstung deklarieren, wenn ich sie bereits vor meiner Reise in die Schweiz gekauft und benutzt habe?
Nein, wenn Ihre Unterwasserfotoausrüstung bereits in Ihrem Besitz ist und zu Ihren persönlichen Reiseeffekten gehört, ist sie bei der Einreise in die Schweiz von der Deklaration und den Steuern befreit. Dies ist eine allgemeine Regel für bereits vorhandene Reiseeffekte.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuergrenze für neue Fotoausrüstungskäufe in der Schweiz?
Seit Januar 2025 beträgt die Mehrwertsteuergrenze für neu eingeführte Waren in die Schweiz 150 CHF. Wenn der Wert Ihrer Neuerwerbung diesen Betrag übersteigt, müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer von 8.1% entrichten.
Wo finde ich offizielle Informationen zu den Schweizer Zollbestimmungen für meine Fotoausrüstung?
Für detaillierte und offizielle Informationen wird empfohlen, direkt die Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu konsultieren. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der offiziellen Website: https://www.bazg.admin.ch/bazg/en/home.html.