Bahamas
Wichtigster Hinweis
Transportieren Sie die gesamte Ausrüstung als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck als persönliche Effekten des Reisenden; Kameras und Unterwasserausrüstung für den persönlichen Gebrauch sind zollfrei zugelassen. Bewahren Sie die Originalkaufbelege auf und seien Sie, falls die Ausrüstung neu oder von hohem Wert ist, bereit, das Formular C17 über die App „Exempt“ auszufüllen, um den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch zu rechtfertigen.
- Zollbehörde
- The Bahamas Customs & Excise Department (Ministry of Finance)
- Persönliche Freigrenze
- 100 USD (exemption générale sur articles taxables, ex. achats neufs/cadeaux). Les effets personnels pour usage personnel du touriste sont traités séparément et admis en franchise sous réserve de preuve d'usage personnel.
- Carnet ATA
- Nicht akzeptiert
- Offizielle Website
- bahamascustoms.gov.bs ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen auf die Bahamas mit einer GoPro Hero 12 und ihrem Tauchgehäuse, Wert etwa 550 €. Bei der Ankunft (Nassau oder Freeport) deklarieren Sie Ihre Ausrüstung mündlich als persönliche Effekten: „cameras and other personal electronics for personal use“ sind explizit zollfrei zugelassen. Bewahren Sie den Kaufbeleg in Ihrem Handgepäck auf, um den Besitz vor der Reise nachzuweisen. Für diesen Wertbereich ist normalerweise kein Formular erforderlich, aber wenn die Ausrüstung neu aussieht (Originalverpackung), könnte der Beamte einen kürzlichen Kauf vermuten: Die allgemeine Freigrenze beträgt nur 100 USD für neue Artikel. Hauptrisiko: Ausrüstung noch in Originalverpackung wird als steuerpflichtige Einfuhr behandelt (25-45 % + 10 % Mehrwertsteuer). Tipp: Packen Sie Ihre GoPro vor der Abreise aus und benutzen Sie sie, fotografieren Sie die Seriennummer zusammen mit der Rechnung und transportieren Sie alles im Handgepäck.
Sie nehmen eine Sony A6700, ein Ikelite-Gehäuse, zwei Blitze und etwas Zubehör mit, Gesamtwert etwa 3.800 €. Dieser Wert übersteigt die allgemeine Freigrenze von 100 USD bei weitem, aber die Ausrüstung ist weiterhin als gebrauchte persönliche Effekten für den persönlichen Gebrauch zollfrei zulässig. Bereiten Sie sich darauf vor, das Formular C17 über die App „Exempt“ des Bahamas Customs & Excise Department mit Ihren Originalrechnungen auszufüllen: Dies ist das empfohlene Vorgehen für wertvolle Ausrüstung. Erstellen Sie vor der Abreise ein detailliertes Inventar (Marke, Modell, Seriennummern, Wert). Erklären Sie bei Fragen bei der Ankunft klar den Freizeitzweck (touristisches Tauchen, keine kommerziellen Aufnahmen). Risiken: Ohne Nachweis des persönlichen Gebrauchs ist eine Besteuerung von 25-45 % + 10 % Mehrwertsteuer + 1 % Bearbeitungsgebühr möglich. Transportieren Sie Gehäuse und Gehäuse im Handgepäck, beachten Sie, dass Blitze nicht in die Bewertung der Profilschwellen fallen.
Ihre Konfiguration: Canon R5 II, Nauticam-Gehäuse, Aluminiumarme, zwei Retra-Blitze, Makro- und Fisheye-Objektive, Wert etwa 15.000 €. Achtung: Das Carnet ATA wird auf den Bahamas NICHT akzeptiert. Ihr einziger Weg ist der Status als persönliche Effekten des Touristen. Füllen Sie unbedingt das Formular C17 über die App „Exempt“ mit allen Rechnungen aus, vor oder bei der Ankunft. Bereiten Sie ein vollständiges Inventar mit Seriennummern und datierten Fotos vor. Wenn der Beamte die Ausrüstung als professionell/kommerziell einstuft, gilt das formelle Verfahren für die vorübergehende Einfuhr: Genehmigung des Finanzministeriums, Formular C41, Kaution CB7, 1 % CIF-Gebühr + 10 % Steuer pro 90-Tage-Periode – Bearbeitungszeit 2 bis 24 Stunden. Großes Risiko: Umklassifizierung als kommerzielle Nutzung, wenn Sie eine bezahlte Arbeit erwähnen. Bestehen Sie auf dem Freizeitcharakter. Verteilen Sie die Ausrüstung auf Handgepäck (Gehäuse, Objektive) und aufgegebenes Gepäck (Arme, Gehäuse).
Häufige Fragen
Funktioniert das Carnet ATA auf den Bahamas für meine Unterwasser-Fotoausrüstung?
Nein, die Bahamas akzeptieren das Carnet ATA nicht. Für den touristischen Gebrauch wird Ihre Ausrüstung als persönliche Effekten zollfrei eingeführt: mündliche Deklaration für gebrauchte Ausrüstung oder Formular C17 über die App „Exempt“ mit Rechnungen für wertvolle Ausrüstung. Für den professionellen Gebrauch ist eine formelle vorübergehende Einfuhr erforderlich (Formular C41, Kaution CB7, Genehmigung des Finanzministeriums).
Gilt die Freigrenze von 100 USD für meine Kamera im Wert von 3.000 €?
Nein, und das ist eine gute Nachricht: Die Obergrenze von 100 USD gilt nur für neue Einkäufe und importierte Geschenke. Ihre bereits besessene Kamera für den persönlichen Gebrauch fällt unter die Regelung für persönliche Effekten, die ohne Wertbegrenzung zollfrei zugelassen sind, vorausgesetzt, Sie können den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch nachweisen (Rechnungen, Gebrauchsspuren, Seriennummern).
Was riskiert man, wenn der bahamaische Zoll den Status als persönliche Effekten ablehnt?
Foto-/Elektronikausrüstung, die nicht als persönliche Effekten anerkannt wird, kann mit 25-45 % Zollgebühren, plus 10 % Mehrwertsteuer und 1 % Bearbeitungsgebühr auf den CIF-Wert (mindestens 10 USD) belegt werden. Bei einer Expertenausrüstung im Wert von 10.000 € können dies über 4.000 € an Steuern sein. Daher ist die Bedeutung von Rechnungen und dem Formular C17 entscheidend.