Monaco
Wichtigster Hinweis
Monaco ist über seine Zollunion mit Frankreich in das europäische Zollgebiet integriert – es gibt keine Zollkontrollen zwischen Monaco und Frankreich. Touristen, die direkt von außerhalb der EU anreisen (z.B. per Helikopter aus Nizza), unterliegen den europäischen Zollvorschriften mit einer Freigrenze von 430€ für Flugreisen.
- Zollbehörde
- Direction des Services Fiscaux de Monaco / Douane française (territoire douanier UE via France)
- Persönliche Freigrenze
- 470 USD (~€430)
- Carnet ATA
- Akzeptiert
- Offizielle Website
- en.gouv.mc ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen mit Ihrer GoPro Hero 12 und ihrem Gehäuse (Wert ca. 500€) aus einem EU-Land nach Monaco. Da Monaco über Frankreich in das europäische Zollgebiet integriert ist, gibt es bei der Einreise aus einem EU-Land keine Zollformalitäten. Sie müssen nichts deklarieren. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land anreisen würden (z.B. über einen Direktflug nach Nizza und dann Transfer nach Monaco), würden die französischen Zollvorschriften gelten, mit einer Freigrenze von 430€ pro Person für auf dem Luftweg eingeführte Waren. Ihre Ausrüstung müsste dann möglicherweise deklariert werden, wenn ihr Wert diesen Schwellenwert überschreitet, jedoch ohne Zölle für die Kamera selbst.
Sie sind ein fortgeschrittener Taucher und reisen aus den Vereinigten Staaten mit einem spiegellosen APS-C-System (Sony A6700), einem Nauticam-Einstiegsgehäuse und zwei Blitzen (Gesamtwert ca. 4.000€) nach Monaco. Sie landen am Flughafen Nizza und fahren dann weiter nach Monaco. Ihre Ausrüstung überschreitet die Freigrenze von 430€ für Flugreisen bei weitem. Sie müssen Ihre Ausrüstung beim französischen Zoll in Nizza deklarieren. Obwohl Digitalkameras zollfrei sind (0%), wird die französische Mehrwertsteuer von 20% auf den Wert angewendet, der die Freigrenze überschreitet. Ein Carnet ATA hätte eine vorübergehende Einfuhr ohne Steuerzahlung ermöglicht.
Sie reisen aus Japan mit einem Vollformat-System (Sony A7RV), einem Subal-Gehäuse, Armen und zwei High-End-Blitzen sowie Makro-/Fischaugenobjektiven (Gesamtwert ca. 15.000€) nach Monaco. Sie haben ein Carnet ATA für Ihre gesamte Ausrüstung vorbereitet. Bei Ihrer Ankunft am Flughafen Nizza legen Sie Ihr Carnet ATA dem französischen Zoll vor. Dies ermöglicht Ihnen die vorübergehende Einfuhr Ihrer Ausrüstung ohne Zahlung von Zöllen oder Mehrwertsteuer. Es ist entscheidend, das Carnet ATA bei der Ein- und Ausreise aus dem europäischen Zollgebiet abstempeln zu lassen, um spätere Besteuerung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Muss ich meine Unterwasserfotoausrüstung deklarieren, wenn ich aus Frankreich in Monaco ankomme?
Nein, es gibt keine Zollkontrollen zwischen Frankreich und Monaco, da Monaco über Frankreich in das europäische Zollgebiet integriert ist. Sie können sich mit Ihrer Ausrüstung frei und ohne Deklaration bewegen.
Wie hoch ist die Zollfreigrenze für Fotoausrüstung, wenn ich aus einem Nicht-EU-Land in Monaco ankomme?
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land anreisen (z.B. über den Flughafen Nizza), beträgt die Zollfreigrenze 430€ pro Person für auf dem Luftweg eingeführte Waren. Über diesem Betrag wird die französische Mehrwertsteuer von 20% auf den überschreitenden Wert erhoben, auch wenn Digitalkameras zollfrei sind.
Wird das Carnet ATA in Monaco für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung akzeptiert?
Ja, das Carnet ATA wird akzeptiert. Da Monaco über Frankreich in das Zollgebiet der EU integriert ist, gelten die französischen Zollvorschriften. Frankreich ist Mitglied des Carnet ATA-Systems, was die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung ohne Zahlung von Zöllen und Steuern ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der offiziellen Website: https://en.gouv.mc/Policy-Practice/Monaco-Worldwide/Monaco-and-the-European-Union.