Argentinien: Visum, Reisepass und Einreisebestimmungen
Reisepass · Gültigkeit des Reisepasses: Der Reisepass muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Einreisedokument
- ✓Reisepass
- ✕Personalausweis
Gültigkeit des Reisepasses
Der Reisepass muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass sind gültig. — Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute (klimatisierte) Überlandbusverbindungen. Vereinzelte veraltete Eisenbahnverbindungen im Inland sind nur für Reisende mit viel Zeit geeignet. Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss. Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt. In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz sowie Schnellbahnen und Busse rund um die Uhr. Für die Benutzung ist eine SUBE-Guthabenkarte erforderlich, erhältlich z.B. am U-Bahnschalter und an zahlreichen Kiosken. Wanderungen/Trekking-Touren Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Veranstalter führen nicht immer reguläre Sicherheitsüberprüfungen durch. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer. Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt. Informieren Sie sich vor Touren genau auch über die Wetterlage und melden Sie sich online beim Besuch des Nationalparks Nahuel Huapi in einem Trekking-Register an. Zum Nationalpark Aconcagua bietet Mendoza Gobierno aktuelle Informationen. Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten bei Veranstaltern oder Angehörigen. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen. In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug („Umtausch“ gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können). In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der entsprechenden Bank vorgesprochen werden. Tauschen Sie Geld nie auf offener Straße, sondern nur in Wechselbüros oder mit Hilfe von örtlichen Bekannten.
Visum
Nicht erforderlich
Kein Visum für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen erforderlich. Weitere Informationen erteilt die zuständige argentinische Auslandsvertretung in Deutschland. Verlängerung des Aufenthalts ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich, jedoch ohne Anspruch darauf. Für längere Aufenthalte oder Erwerbstätigkeit sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat kontaktiert werden. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt. — bis zu 90 Tage
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Empfohlene Impfungen
Gelbfieber · Hepatitis A · Chikungunya-Fieber · Denguefieber · Hepatitis B · Tollwut
Für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten wird eine Gelbfieberimpfung empfohlen für Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones - auch Iguaçu-Wasserfälle - sowie unter bestimmten Bedingungen die Provinzen Formosa und Teilgebiete der Provinzen Chaco, Jujuy und Salta): Gelbfieber; medizinisch sinnvoll: Hepatitis A; Nach individueller Indikation angeraten: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut
Gelbfieber-Risikogebiete (Liste der WHO)
Afrika: Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien*, Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia*, Kongo-Brazzaville, Kongo-Kinshasa, Liberia, Mali*, Mauretanien*, Niger*, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan*, Südsudan, Togo, Tschad*, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Amerika: Argentinien*, Bolivien*, Brasilien*, Ecuador*, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien*, Panama*, Paraguay*, Peru*, Suriname, Trinidad und Tobago*, Venezuela*
* nur in Teilen des Landes
Ein Land kann eine eigene Liste anwenden: Maßgeblich ist der amtliche Text oben.