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Visum / Frankreich

Visum und Einreise

Vor der Buchung: Einreise prüfen

Pass, Visum, Impfungen und Formalitäten, jeden Tag geprüft. Quelle: Auswärtiges Amt.

Die Seite folgt deinem Pass: Jede Antwort stammt vom Außenministerium deines Landes.

Frankreich: Visum, Reisepass und Einreisebestimmungen

Auf einen BlickNicht erforderlich

Reisepass oder Personalausweis · Gültigkeit des Reisepasses: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Für Reisen in die französischen Überseegebiete sind gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Einreisedokument

  • ✓Reisepass
  • ✓Personalausweis

Gültigkeit des Reisepasses
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Für Reisen in die französischen Überseegebiete sind gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Reisepass (Überseegebiete) — Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. In der Regel sind Reisepässe oder Personalausweise erforderlich. Bei Reisen in die französischen Überseegebiete sind für die Einreise gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Kinderreisepässe sind für die Einreise in die Überseegebiete ebenfalls möglich. Minderjährige Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Visum

Nicht erforderlich

Deine ganze Reise

Zwischenstopps stehen noch nicht in unseren Seiten: Der Sherpa-Link prüft sie für deine Nationalität.

Pass, Visum und Zwischenstopps: bei Sherpa prüfen ↗

Kostenloses Tool, vorausgefüllt für einen deutschen Pass: Nationalität bei Bedarf ändern.

Bei Einreise vorgeschriebene Impfung

Gelbfieber

erforderlich für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben

Gelbfieber-Risikogebiete (Liste der WHO)

Afrika: Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien*, Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia*, Kongo-Brazzaville, Kongo-Kinshasa, Liberia, Mali*, Mauretanien*, Niger*, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan*, Südsudan, Togo, Tschad*, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Amerika: Argentinien*, Bolivien*, Brasilien*, Ecuador*, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien*, Panama*, Paraguay*, Peru*, Suriname, Trinidad und Tobago*, Venezuela*

* nur in Teilen des Landes

Ein Land kann eine eigene Liste anwenden: Maßgeblich ist der amtliche Text oben.

Quelle: WHO, International Travel and Health, Anhang 1, 18. November 2022, überarbeitet am 3. Januar 2023 ↗

Empfohlene Impfungen

Hepatitis A · Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) · Chikungunya-Fieber · Chikungunya-Fieber · Denguefieber · Hepatitis B · Typhus · Tollwut

Für die Mittelmeerküste und Korsika: Hepatitis A; Für die Rheinebene und das Elsass: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME); Für Personen ab 12 Jahren, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist: Chikungunya-Fieber; nach individueller Indikation: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut

Diese Angaben dienen nur zur Orientierung und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Prüfe vor Buchung und Reise immer die Websites der Behörden und die Unterlagen der Fluggesellschaften.