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Visum / Südkorea

Visum und Einreise

Vor der Buchung: Einreise prüfen

Pass, Visum, Impfungen und Formalitäten, jeden Tag geprüft. Quelle: Auswärtiges Amt.

Die Seite folgt deinem Pass: Jede Antwort stammt vom Außenministerium deines Landes.

Südkorea: Visum, Reisepass und Einreisebestimmungen

Auf einen BlickNicht erforderlich

Reisepass · Gültigkeit des Reisepasses: muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.

Einreisedokument

  • ✓Reisepass
  • ✕Personalausweis

Gültigkeit des Reisepasses
muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.

Reisepass: Ja, Vorläufiger Reisepass: Ja, Kinderreisepass: Ja

Visum

Nicht erforderlich

Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen. Bis zum 31. Dezember 2026 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA, um visumsfrei nach Südkorea einzureisen. Informationen bietet das K-ETA-Portal. Ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) muss innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online eingereicht werden. Die Nutzung des Einreiseformulars aus Papier ist weiterhin möglich, dieses wird jedoch häufig nicht mehr von den Fluggesellschaften verteilt. Inhaber von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ARC) oder einer K-ETA Reisegenehmigung müssen kein Einreiseformular ausfüllen. Nähere Informationen hierzu bietet die offizielle Webseite. Bei der Einreise aus Ländern, in denen bestimmte ansteckende Krankheiten vorkommen, ist die Vorlage eines Q-Codes notwendig, der vor Reisebeginn auf der offiziellen Webseite beantragt werden sollte. Dies gilt auch bei reinen Transitaufenthalten in diesen Ländern. Bei der Einreise aus Deutschland ist die Vorlage eines Q-Code zwingend erforderlich, wenn Krankheitssymptome vorliegen. Weitere Informationen bietet die zuständige Behörde. Für die Arbeitsaufnahme oder das Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann. Für Deutsche zwischen 18 und 34 Jahren gibt es die Möglichkeit eines Working-Holiday-Visums, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Für Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, muss eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. — weniger als 90 Tage (visumfrei) — Gebührenfrei (K-ETA) - bis 31.12.2026. Das elektronische Formular (e-Arrival Card) ist ebenfalls gebührenfrei.

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Empfohlene Impfungen

Hepatitis A · Hepatitis B · Tollwut · Japanische Enzephalitis

bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis

Diese Angaben dienen nur zur Orientierung und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Prüfe vor Buchung und Reise immer die Websites der Behörden und die Unterlagen der Fluggesellschaften.