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Jordanien

Mittlere ZuverlässigkeitJordan Customs / الجمارك الأردنية (rattaché au Ministère des Finances)

Wichtigster Hinweis

Persönliche Unterwasserfoto-/Videoausrüstung wird in Jordanien als persönliches Reisegepäck zollfrei zugelassen. Bei hochpreisiger Ausrüstung (> 2.000 USD) ist es ratsam, Rechnungen aufzubewahren und diese bei der Ankunft (Flughafen Aqaba oder Queen Alia in Amman) spontan zu deklarieren, um Streitigkeiten bei der Ausreise bezüglich des Nachweises der Wiederausfuhr zu vermeiden.

Zollbehörde
Jordan Customs / الجمارك الأردنية (rattaché au Ministère des Finances)
Persönliche Freigrenze
Environ 200 JOD (~280 USD) pour les marchandises hors effets personnels. Les effets personnels du voyageur (utilisés pendant le séjour et repartant avec lui) sont en principe exemptés sans plafond de valeur déclaré.
Carnet ATA
Akzeptiert
Offizielle Website
customs.gov.jo

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie reisen zum Tauchen nach Aqaba mit einer GoPro Hero 12, ihrem Tauchgehäuse, einem schwimmenden Griff und einem Rotfilter, Gesamtwert etwa 600 €. Diese Ausrüstung wird von Jordan Customs als persönliches Reisegepäck betrachtet und ohne besondere Formalitäten zollfrei zugelassen. Bei der Ankunft (King Hussein Flughafen Aqaba oder Queen Alia in Amman) nehmen Sie den grünen Kanal „nichts zu verzollen“. Bewahren Sie dennoch die Kaufrechnung (ein Foto auf dem Smartphone genügt) auf, falls ein Beamter Fragen stellen sollte. Achtung, wenn Sie in Aqaba ankommen: Die Sonderwirtschaftszone (ASEZA) hat ihre eigenen Regelungen, aber persönliche Gegenstände bleiben dort befreit. Das Risiko ist nahezu null: Die Ausrüstung ist sichtbar gebraucht und für Freizeitzwecke bestimmt. Einziger Punkt der Vorsicht: Transportieren Sie nicht mehrere neue GoPros in Originalverpackung, da dies als kommerzielle Einfuhr über die angemessene Menge hinaus interpretiert werden könnte.

Fortgeschritten

Sie reisen mit einer Sony A6700, einem Ikelite-Gehäuse, zwei Blitzen, einem Makroobjektiv und Armen, Gesamtwert etwa 3.500 €. In Jordanien kann diese Ausrüstung weiterhin als persönliches Reisegepäck eingestuft werden, also zollfrei, aber ihr Wert übersteigt den Schwellenwert von 200 JOD für gewöhnliche Waren erheblich. Empfehlung: Gehen Sie bei der Ankunft spontan zum Zollschalter und beantragen Sie eine vorübergehende Einfuhrregistrierung Ihrer Ausrüstung (Liste mit Seriennummern und Rechnungen). Dieses Dokument erleichtert die Wiederausfuhr bei der Abreise und beweist, dass nichts vor Ort verkauft wurde. Ohne diese Vorsichtsmaßnahme könnte eine Kontrolle bei der Abreise theoretisch den Nachweis verlangen, dass die Ausrüstung bei der Einreise bei Ihnen war. Hauptrisiko: Umklassifizierung als zollpflichtige Einfuhr (bis zu 20 %) plus Mehrwertsteuer von 16 %, wenn der Beamte den persönlichen Gebrauch anzweifelt. Bereits verwendete Ausrüstung, die in einer Tauchtasche verstaut ist, zerstreut in der Regel jeden Verdacht.

Experte

Sie transportieren eine Sony A1 in einem Nauticam-Gehäuse, Fisheye-Dome, 90-mm-Makroobjektiv, zwei Retra-Blitze, Videoleuchten und Carbonarme, Gesamtwert etwa 15.000 €. Auf diesem Niveau gibt es in Jordanien zwei Optionen. Option 1 (Freizeitzwecke): Spontane Deklaration bei der Ankunft in Queen Alia oder Aqaba mit detaillierter Liste (Seriennummern, Rechnungen) und Beantragung einer vorübergehenden Registrierung; bewahren Sie das Dokument für die Abreise auf. Option 2 (Mission, Veröffentlichung, Filmaufnahmen): Carnet ATA, von Jordanien akzeptiert, bei Ein- und Ausreise abstempeln lassen; lokaler Bürge ist die Jordan Chamber of Commerce. Das Carnet wird dringend empfohlen, wenn Ihre Tätigkeit einen professionellen Charakter hat, da die jordanische Steuerbehörde sonst Zölle (0-20 %) plus 16 % Mehrwertsteuer, also bis zu 30-40 % des Wertes, verlangen könnte. Risiko: In Aqaba (ASEZA-Zone) überprüfen Sie die Visastelle des Carnets, nicht alle Stellen bearbeiten es systematisch.

Häufige Fragen

Muss ich mein Unterwassergehäuse und meine Blitze bei der Ankunft in Jordanien deklarieren?

Nein, nicht zwingend: Unterwasserfotoausrüstung für den persönlichen Gebrauch wird als persönliches Reisegepäck behandelt und zollfrei zugelassen. Bei einem Wert von über etwa 2.000 USD ist jedoch eine spontane Deklaration mit Liste und Rechnungen bei der Ankunft (Aqaba oder Queen Alia) dringend ratsam. Dies sichert die Wiederausfuhr bei der Abreise und vermeidet jegliche Anfechtung der Herkunft der Ausrüstung.

Ändert die Ankunft über Aqaba (Freihandelszone ASEZA) die Zollbestimmungen?

Aqaba gehört zur Sonderwirtschaftszone ASEZA mit einem vom Rest Jordaniens abweichenden Steuersystem. Für einen Tauchtouristen ändert dies in der Praxis nichts: Persönliche Gegenstände bleiben befreit. Vorsicht ist nur geboten, wenn Sie anschließend mit neuer, hochwertiger Ausrüstung nach Amman oder Wadi Rum reisen: An der Ausfahrt aus der ASEZA-Zone können Kontrollen stattfinden.

Ist das Carnet ATA für einen Unterwasserfotografen in Jordanien nützlich?

Ja, Jordanien akzeptiert das Carnet ATA, das lokal von der Jordan Chamber of Commerce garantiert wird. Es wird nur empfohlen, wenn Ihre Reise einen professionellen Charakter hat (Filmaufnahmen, redaktionelle Mission, Ausrüstung über 10.000 €). Für einen Amateurtaucher, selbst gut ausgestattet, genügt die Einstufung als persönliches Reisegepäck; das Carnet würde zusätzliche Visumsformalitäten bei Ein- und Ausreise mit sich bringen, ohne wirklichen Nutzen.