Mexiko
Wichtigster Hinweis
In Cozumel, Cancún oder Playa del Carmen dürfen Sie 2 Kameras/Fotoapparate (darunter eine GoPro) als persönliche Gegenstände ohne Wertbegrenzung einführen; das Unterwassergehäuse, Blitze und LED-Lampen sind Zubehör, das diesen Kameras zugeordnet ist. Wenn der Gesamtwert der anderen Ausrüstung 500 USD übersteigt, deklarieren Sie den Überschuss und zahlen Sie 19% darauf – oder besorgen Sie sich vor der Abreise ein Carnet ATA bei der CANACO, um temporär ohne jegliche Steuern einzuführen.
- Zollbehörde
- Agencia Nacional de Aduanas de México (ANAM)
- Persönliche Freigrenze
- 500 USD (en sus des effets personnels, qui incluent les 2 caméras sans plafond de valeur propre)
- Carnet ATA
- Akzeptiert
- Offizielle Website
- anam.gob.mx ↗
Praktische Szenarien
Ausrüstung: GoPro Hero 12 + Herstellergehäuse, Gesamtwert ~600 €. Vorgehen: Mexiko erlaubt 2 Kameras als persönliche Gegenstände ohne Wertbegrenzung. Ihre GoPro und ihr Gehäuse werden als eine Einheit betrachtet. Gehen Sie durch den 'Nichts zu verzollen'-Korridor. Risiken: Sehr gering. Der Wert ist moderat und die Ausrüstung ist eindeutig ein persönlicher Gegenstand. Es sollten keine Steuern anfallen.
Ausrüstung: Sony A6700 + Ikelite-Gehäuse, Gesamtwert ~3.500 €. Vorgehen: Deklarieren Sie Ihre Ausrüstung. Das Gehäuse und das Unterwassergehäuse sind die 2 Kameras, die als persönliche Gegenstände erlaubt sind. Wenn Sie jedoch weiteres Zubehör (Arme, Grundplatte) haben, dessen Wert den Freibetrag von 500 USD übersteigt, müssen Sie 19% auf den Überschuss zahlen. Risiken: Wenn Sie nicht deklarieren, besteht das Risiko der Beschlagnahmung und einer Geldstrafe. Bei Deklaration sind die Kosten minimal, wenn nur das Zubehör den Freibetrag übersteigt.
Ausrüstung: Nikon Z8 + Nauticam-Gehäuse, Makro-/Fischaugenobjektive, Gesamtwert ~12.000 €. Vorgehen: Besorgen Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise ein Carnet ATA über die CANACO. Dies deckt Ihre gesamte professionelle Ausrüstung ohne Steuerzahlungen oder komplexe Formalitäten bei der Ankunft ab. Legen Sie das Carnet ATA beim Zoll vor. Risiken: Ohne Carnet ATA wären Sie zu einer kostspieligen und komplexen formellen Einfuhr gezwungen, möglicherweise mit einem Zollagenten, oder müssten prohibitive Steuern auf den Wert zahlen, der den Freibetrag übersteigt.
Häufige Fragen
Kann ich meine hochwertige Unterwasserfotoausrüstung nach Mexiko mitnehmen, ohne Steuern zu zahlen?
Ja, wenn Sie vor Ihrer Abreise ein Carnet ATA besorgen. Dies ist die sicherste und wirtschaftlichste Lösung für professionelle oder hochwertige Ausrüstung, da es eine temporäre Einfuhr ohne Steuern oder Kautionen ermöglicht.
Wird mein Unterwassergehäuse vom mexikanischen Zoll als Kamera betrachtet?
Nein, das Gehäuse wird als Zubehör der Kamera betrachtet. Die mexikanische Regelung erlaubt 2 Kameras (Gehäuse) zollfrei. Gehäuse, Blitze und anderes Zubehör sind diesen Kameras zugeordnet, aber ihr kumulierter Wert kann den Freibetrag von 500 USD für 'andere Waren' übersteigen.
Was passiert, wenn der Wert meines Fotozubehörs den Freibetrag von 500 USD übersteigt?
Sie müssen den überschüssigen Wert deklarieren und einen Pauschalsatz von 19% auf diesen Betrag zahlen. Wenn Ihr Zubehör beispielsweise 700 USD wert ist, zahlen Sie 19% auf 200 USD (700-500). Es ist entscheidend zu deklarieren, um Sanktionen zu vermeiden.