Vereinigte Staaten
Wichtigster Hinweis
Ihre Unterwasser-Foto-/Videoausrüstung wird in den USA zollfrei als persönliches Gepäck (ohne Wertbegrenzung) eingeführt: Deklarieren Sie sie bei der Ankunft auf dem Zollformular, bewahren Sie Ihre Kaufbelege und Seriennummern auf und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre gesamte Ausrüstung wieder mitnehmen. Ein ATA-Carnet ist nur erforderlich, wenn Sie für Ihre Fotos/Videos bezahlt werden.
- Zollbehörde
- U.S. Customs and Border Protection (CBP)
- Persönliche Freigrenze
- Pas de plafond de valeur fixé pour les effets personnels des touristes non-résidents (19 CFR § 148.42). Note : le plafond de 800 USD s'applique uniquement aux résidents américains revenant avec des achats effectués à l'étranger — ce n'est pas la règle applicable aux touristes étrangers entrant aux USA avec leur propre matériel.
- Carnet ATA
- Akzeptiert
- Offizielle Website
- cbp.gov ↗
Praktische Szenarien
Sie reisen mit einer GoPro Hero 12 und ihrem wasserdichten Gehäuse sowie einer kompakten Videoleuchte (Gesamtwert ca. 600 €). Als nicht-ansässiger Tourist wird diese Ausrüstung zollfrei als persönliches Gepäck (19 CFR § 148.42) in die Vereinigten Staaten eingeführt, ohne Wertbegrenzung. Bei der Ankunft passieren Sie einfach die CBP-Kontrolle: Es ist keine spezifische schriftliche Erklärung für gebrauchte Ausrüstung zum persönlichen Gebrauch erforderlich, aber antworten Sie ehrlich, wenn ein Beamter Sie befragt. Bewahren Sie ein Foto Ihrer Rechnungen auf Ihrem Telefon auf. Risiken sind nahezu null: Die Ausrüstung ist bei Touristen weit verbreitet. Einzige Vorsichtsmaßnahme: Verkaufen Sie Ihre GoPro nicht vor Ort (unter diesem Regime verboten) und nehmen Sie Ihre gesamte Ausrüstung wieder mit. Kein ATA-Carnet für Freizeitzwecke erforderlich.
Sie transportieren eine Sony A6700 in einem Ikelite-Gehäuse, zwei Blitze und ein Makroobjektiv (Wert ca. 3.500 €). Diese Ausrüstung fällt unter die Freigrenze für persönliches Gepäck für Nicht-Ansässige (HTS-Position 9804.00.20): keine Zölle, keine Wertbegrenzung. Konkret passieren Sie am US-Flughafen die CBP-Kontrolle normal; bei Fragen erklären Sie, dass es sich um Ihre persönliche Tauch-Fotoausrüstung handelt, die Sie vor der Abreise besessen haben. Bereiten Sie eine Liste mit Seriennummern und Kopien der Rechnungen (Papier oder digital) vor. Hauptrisiko: Ein Beamter könnte kommerzielle Nutzung vermuten, wenn Sie erwähnen, Ihre Bilder zu verkaufen – bleiben Sie klar bei der Amateur-Natur Ihrer Praxis. Wenn Sie bezahlt veröffentlichen (Sponsoring, Bilddatenbanken), ändert sich das Regime: Planen Sie dann ein ATA-Carnet ein. Nehmen Sie die gesamte deklarierte Ausrüstung wieder mit.
Ihre Konfiguration: Sony A1 in einem Nauticam-Gehäuse, Fisheye-Dome, 90-mm-Makroobjektiv, Aluminiumarme, zwei Retra-Blitze (Wert ca. 15.000 €). Die Freigrenze für persönliches Gepäck gilt weiterhin – keine Obergrenze für nicht-ansässige Touristen – aber über 10.000 USD empfiehlt die CBP eine verstärkte Dokumentation. Bereiten Sie vor der Abreise vor: detailliertes Inventar mit Seriennummern, Kaufbelege und idealerweise ein CBP Formular 4455 (Certificate of Registration), das bei der Ankunft abgestempelt wird und auch Ihre Rückkehr nach Europa erleichtert. Wenn ein Beamter Sie bei der Ankunft kontrolliert, legen Sie dieses Inventar spontan vor. Risiken: Verdacht auf kommerziellen Import oder bezahlte Dreharbeiten angesichts des Wertes – wenn Sie für Ihre Bilder bezahlt werden (Magazin, Produktion), wird ein ATA-Carnet unerlässlich. Andernfalls bleiben Sie bei der strikt persönlichen Nutzung. Versichern Sie Ihre Ausrüstung separat: Die CBP deckt keine Schäden ab.
Häufige Fragen
Muss ich meine Unterwasser-Fotoausrüstung bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten deklarieren?
Als nicht-ansässiger Tourist ist Ihre Ausrüstung, die Sie vor der Abreise besessen haben und die für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist, zollfrei ohne Wertbegrenzung (19 CFR § 148.42). Es ist keine formelle Erklärung erforderlich, aber antworten Sie ehrlich auf die Fragen der CBP-Beamten. Für Ausrüstung über 10.000 USD wird eine verstärkte Dokumentation (Rechnungen, Seriennummern, CBP Formular 4455) dringend empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Gilt die Obergrenze von 800 USD für meine Unterwasser-Fotoausrüstung?
Nein. Diese Obergrenze gilt nur für US-Bürger, die mit im Ausland getätigten Einkäufen zurückkehren. Als ausländischer Tourist, der mit Ihrer eigenen Ausrüstung einreist, profitieren Sie vom Regime für persönliches Gepäck (HTS 9804.00.20): vollständige Zollfreiheit, ohne Wertbegrenzung, vorausgesetzt, die Ausrüstung gehört Ihnen vor der Reise, dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und wird mit Ihnen wieder ausgeführt.
Benötige ich ein ATA-Carnet, wenn ich meine in den USA aufgenommenen Tauchfotos veröffentliche?
Das hängt von der Vergütung ab. Das Teilen Ihrer Bilder in sozialen Netzwerken oder einem persönlichen, unbezahlten Blog bleibt persönlicher Gebrauch: kein ATA-Carnet. Wenn Sie jedoch bezahlt werden (Magazin, Sponsor, Produktion, kommerzielle Bilddatenbank), fallen Sie in die Kategorie „tools of the trade“: Das ATA-Carnet oder eine Temporary Import Bond wird dann zum Standarddokument, das von der CBP verlangt wird.