- Einreisedokument
- ReisepassGültigkeit des Reisepasses: muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.. Reisepass: Ja, Vorläufiger Reisepass: Ja, Kinderreisepass: Ja
- Visum
- Nicht erforderlichStaatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen. Bis zum 31. Dezember 2026 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA, um visumsfrei nach Südkorea einzureisen. Informationen bietet das K-ETA-Portal. Ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) muss innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online eingereicht werden. Die Nutzung des Einreiseformulars aus Papier ist weiterhin möglich, dieses wird jedoch häufig nicht mehr von den Fluggesellschaften verteilt. Inhaber von dauerhaften Aufenthaltstiteln (ARC) oder einer K-ETA Reisegenehmigung müssen kein Einreiseformular ausfüllen. Nähere Informationen hierzu bietet die offizielle Webseite. Bei der Einreise aus Ländern, in denen bestimmte ansteckende Krankheiten vorkommen, ist die Vorlage eines Q-Codes notwendig, der vor Reisebeginn auf der offiziellen Webseite beantragt werden sollte. Dies gilt auch bei reinen Transitaufenthalten in diesen Ländern. Bei der Einreise aus Deutschland ist die Vorlage eines Q-Code zwingend erforderlich, wenn Krankheitssymptome vorliegen. Weitere Informationen bietet die zuständige Behörde. Für die Arbeitsaufnahme oder das Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann. Für Deutsche zwischen 18 und 34 Jahren gibt es die Möglichkeit eines Working-Holiday-Visums, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Für Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, muss eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. — weniger als 90 Tage (visumfrei) — Gebührenfrei (K-ETA) - bis 31.12.2026. Das elektronische Formular (e-Arrival Card) ist ebenfalls gebührenfrei.
- Bei Einreise vorgeschriebene Impfung
- Für dieses Land liegen keine Angaben vor
- Empfohlene Impfungen
- Hepatitis A · Hepatitis B · Tollwut · Japanische Enzephalitisbei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Für Reisen nach Südkorea wird empfohlen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden, die Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte zu befolgen und sich auf mögliche Erdbeben, Taifune, Starkregen und Überschwemmungen einzustellen. Für die Einreise sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, jedoch sollten die Standardimpfungen aktuell sein; je nach Aufenthaltsart und Exposition werden unter anderem Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen. In bestimmten ländlichen Gebieten besteht saisonal ein geringes Malariarisiko, weshalb konsequenter Mückenschutz angeraten wird; außerdem wird zum Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung geraten, da die medizinische Versorgung zwar europäischem Niveau entspricht, die Verständigung außerhalb internationaler Krankenhausabteilungen jedoch problematisch sein kann. Quelle: Auswärtiges Amt.
Unverbindliche Angaben, einmal täglich aktualisiert (26. Oktober 2026). Sie ersetzen nicht den Rat einer Ärztin, eines Arztes oder einer reisemedizinischen Impfstelle.Auswärtiges Amt ↗