Deutsch
DivingDeal.com
Alle Reiseziele

Frankreich

Hohe ZuverlässigkeitDirection Générale des Douanes et Droits Indirects (DGDDI)

Wichtigster Hinweis

Frankreich ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union: Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, gelten für Ihre Unterwasserfoto-/Videoausrüstung keine Zollkontrollen – es besteht völlige Freizügigkeit, ohne Deklaration oder Steuern. Britische Reisende (nach dem Brexit): Die persönliche EU-Freigrenze (~430 EUR) gilt technisch, aber gebrauchte persönliche Fotoausrüstung passiert in der Praxis in fast allen Fällen ohne Kontrolle.

Zollbehörde
Direction Générale des Douanes et Droits Indirects (DGDDI)
Persönliche Freigrenze
N/A pour résidents UE / ~475 USD (~430 EUR) pour voyageurs non-UE
Carnet ATA
Nicht akzeptiert
Offizielle Website
douane.gouv.fr

Praktische Szenarien

Anfänger

Sie reisen aus Deutschland mit einer GoPro Hero 11 und ihrem Herstellergehäuse (Wert 600 €). Da Sie EU-Bürger sind, gilt der freie Warenverkehr. Sie müssen bei der Ankunft in Frankreich keine Zollformalitäten erledigen, weder eine Deklaration noch Steuern zahlen. Das Risiko ist gleich null, Ihre Ausrüstung gilt als persönlicher Gegenstand im freien Verkehr.

Fortgeschritten

Sie kommen aus der Schweiz (außerhalb der EU) mit einer spiegellosen Fujifilm X-T5, einem Isotta-Gehäuse und einem Makroobjektiv (Gesamtwert 3.500 €). Die persönliche Freigrenze von 430 € ist weit überschritten. Theoretisch müssten Sie die Ausrüstung deklarieren und die französische Mehrwertsteuer (20%) auf den überschüssigen Wert zahlen. Wenn die Ausrüstung jedoch sichtbar gebraucht ist und für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt ist, tolerieren die französischen Zollbeamten oft die Einfuhr ohne Besteuerung. Halten Sie Ihre Kaufbelege bereit, um Eigentum und Alter nachzuweisen.

Experte

Sie kommen aus dem Vereinigten Königreich (außerhalb der EU) mit einem Nauticam-System für Canon R5, zwei Objektiven und Armen (Wert 12.000 €). Obwohl die Freigrenze von 430 € anwendbar ist, erlauben die französischen Zollbehörden bei gebrauchter professioneller Ausrüstung, die eindeutig für Ihre Tätigkeit bestimmt ist (z.B. Unterwasserfotojournalismus), in der Regel die vorübergehende Einfuhr ohne Besteuerung. Halten Sie Ihre Rechnungen, Kaufbelege und, wenn möglich, einen Presseausweis oder einen Nachweis Ihrer beruflichen Tätigkeit bereit. Das Risiko ist gering, wenn die Ausrüstung gebraucht und für den vorübergehenden Gebrauch bestimmt ist.

Häufige Fragen

Muss ich meine Unterwasserfotoausrüstung deklarieren, wenn ich aus einem anderen Land der Europäischen Union komme?

Nein, wenn Sie in einem EU-Land wohnen, gilt der freie Warenverkehr. Sie müssen keine Deklaration abgeben und keine Steuern zahlen, unabhängig vom Wert Ihrer Ausrüstung. Ihre Ausrüstung gilt als persönlicher Gegenstand.

Wie hoch ist die Zollfreigrenze für Fotoausrüstung, wenn ich aus einem Nicht-EU-Land (wie dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz) in Frankreich ankomme?

Die persönliche Freigrenze beträgt etwa 430 € pro Person. Über diesem Betrag ist theoretisch die französische Mehrwertsteuer (20%) auf den überschüssigen Wert fällig. Bei gebrauchter Fotoausrüstung, die für den persönlichen oder vorübergehenden beruflichen Gebrauch bestimmt ist, zeigen die Zollbehörden jedoch oft Toleranz.

Wie kann ich nachweisen, dass meine Unterwasserfotoausrüstung mir gehört und gebraucht ist?

Bewahren Sie die Kaufbelege Ihrer Ausrüstung auf. Dies beweist das Eigentum und das Kaufdatum. Fotos der Ausrüstung, die ihren Abnutzungszustand zeigen, können ebenfalls nützlich sein. Für weitere Informationen konsultieren Sie direkt die offizielle Website: https://www.douane.gouv.fr/