- Einreisedokument
- Reisepass oder PersonalausweisGültigkeit des Reisepasses: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Für Reisen in die französischen Überseegebiete sind gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.. Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Reisepass (Überseegebiete) — Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. In der Regel sind Reisepässe oder Personalausweise erforderlich. Bei Reisen in die französischen Überseegebiete sind für die Einreise gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Kinderreisepässe sind für die Einreise in die Überseegebiete ebenfalls möglich. Minderjährige Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Visum
- Nicht erforderlich
- Bei Einreise vorgeschriebene Impfung
- Gelbfiebererforderlich für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben
- Empfohlene Impfungen
- Hepatitis A · Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) · Chikungunya-Fieber · Chikungunya-Fieber · Denguefieber · Hepatitis B · Typhus · TollwutFür die Mittelmeerküste und Korsika: Hepatitis A; Für die Rheinebene und das Elsass: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME); Für Personen ab 12 Jahren, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist: Chikungunya-Fieber; nach individueller Indikation: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Für Frankreich gilt weiterhin eine angespannte Sicherheitslage, insbesondere wegen Terrorismus, Kleinkriminalität und möglicher gewalttätiger Demonstrationen; aktuell wird zu erhöhter Vorsicht und zum Meiden von Demonstrationen geraten. Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, empfohlen werden aktuelle Standardimpfungen sowie je nach Reiseziel Impfungen gegen Hepatitis A oder FSME. In Südfrankreich können durch Mücken übertragene Krankheiten auftreten, und auf Korsika soll das Baden im Fluss Cavu/Cavo wegen Bilharziose vermieden werden. Für die französischen Überseegebiete gelten zusätzliche Hinweise zu Gelbfieber, Malaria und weiteren mückenübertragenen Krankheiten sowie zur medizinischen Versorgung. Quelle: Auswärtiges Amt.
Unverbindliche Angaben, einmal täglich aktualisiert (19. Oktober 2026). Sie ersetzen nicht den Rat einer Ärztin, eines Arztes oder einer reisemedizinischen Impfstelle.Auswärtiges Amt ↗