- Einreisedokument
- Reisepass oder PersonalausweisGültigkeit des Reisepasses: Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Für Reisen in die französischen Überseegebiete sind gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.. Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Reisepass (Überseegebiete) — Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. In der Regel sind Reisepässe oder Personalausweise erforderlich. Bei Reisen in die französischen Überseegebiete sind für die Einreise gültige Reisedokumente erforderlich. Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten. Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich. Kinderreisepässe sind für die Einreise in die Überseegebiete ebenfalls möglich. Minderjährige Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Visum
- Nicht erforderlich
- Bei Einreise vorgeschriebene Impfung
- Gelbfiebererforderlich für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben
- Empfohlene Impfungen
- Hepatitis A · Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) · Chikungunya-Fieber · Chikungunya-Fieber · Denguefieber · Hepatitis B · Typhus · TollwutFür die Mittelmeerküste und Korsika: Hepatitis A; Für die Rheinebene und das Elsass: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME); Für Personen ab 12 Jahren, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist: Chikungunya-Fieber; nach individueller Indikation: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut
- Reise- und Sicherheitshinweise
- In Frankreich kam es am 17. Oktober 2026 zu gewalttätigen Ausschreitungen; weitere Proteste und örtliche nächtliche Ausgangssperren sind möglich, weshalb du Demonstrationen meiden und die Informationen der französischen Behörden beachten solltest. Die Terrorwarnstufe ist seit Juni 2026 auf die mittlere Stufe „vigilance renforcée“ herabgesetzt, dennoch wird zu erhöhter Aufmerksamkeit an belebten Orten und bei Veranstaltungen geraten. Für die Gesundheit sind in Frankreich keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben; empfohlen werden aktuelle Standardimpfungen sowie je nach Region unter anderem Hepatitis-A- und FSME-Impfungen, während im Mittelmeerraum, auf Korsika und in den Überseegebieten konsequenter Mückenschutz wichtig ist. Bei Tauch- oder Badeaktivitäten auf Korsika soll der Fluss Cavu/Cavo wegen Bilharziose gemieden werden, und für Reisen in die französischen Überseegebiete werden eine individuelle reisemedizinische Beratung sowie eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung empfohlen. Quelle: Auswärtiges Amt.
Unverbindliche Angaben, einmal täglich aktualisiert (26. Oktober 2026). Sie ersetzen nicht den Rat einer Ärztin, eines Arztes oder einer reisemedizinischen Impfstelle.Auswärtiges Amt ↗